Präambel
Dieser Verhaltenskodex definiert Grundlagen und Standards, die für Weyermann® und Weyermann® Lieferanten gleichermaßen als Richtlinie dienen.
Weyermann® und seine Lieferanten übernehmen damit Verantwortung für Mensch und Umwelt und fördern die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards.
Diese Standards gründen auf dem jeweils nationalen bzw. internationalen gesetzlichen Vorgaben, dem ETI-Codex und den ILO (International Labor Organisation) Konventionen.
Die Einhaltung des Verhaltenskodex gilt für jedes Mitglied des Unternehmen Weyermann® und ist Voraussetzung jeder Geschäftsbeziehung mit einem Weyermann® Lieferanten.
Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
Einhaltung der Gesetze
Die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung sind einzuhalten.
Verbot von Korruption und Bestechung
Es wird keine Form von Korruption oder Bestechung toleriert. Die privaten Interessen und die des Unternehmens werden im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit staatlichen Institutionen strikt voneinander getrennt.
Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.
Menschenrechte
Weyermann® und seine Lieferanten fördert die Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts und Alters.
Die persönliche Würde, Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht jedes Mitarbeiters werden respektiert.
Es besteht kein Zwang zur Beschäftigung oder zur Arbeit.
Inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung ist untersagt.
Löhne und Arbeitszeit
Die Entlohnung der Mitarbeiter entspricht bzw. übersteigt den festgelegten nationalen Mindestlohn. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind untersagt.
Die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit wird eingehalten.
Die Mitarbeiter erhalten Arbeitsverträge, in denen das Beschäftigungsverhältnis geregelt ist.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Die Mitarbeiter dürfen Gewerkschaften beitreten (oder gründen) und Tarifverhandlungen führen.
Weyermann® und seine Lieferanten sorgen dafür, dass Arbeitnehmervertreter ungehindert ihre Funktion im Unternehmen wahrnehmen können.
Bei gesetzlichen Einschränkungen zu Vereinigungsfreiheit wird das Unternehmen vergleichbaren Entwicklungen positiv gegenüberstehen und diese nicht behindern.
Gesundheit und Sicherheit
Die Arbeitsstätten und Arbeitsabläufe sind so beschaffen, dass eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter auszuschließen ist.
Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig dokumentierte Arbeitssicherheitsunterweisungen.
Die national geltenden Standards werden eingehalten und für Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten wird gesorgt.
Die Verantwortung für den Bereich Gesundheit und Sicherheit obliegt einem führenden Mitglied der Geschäfts- und/oder Betriebsleitung.
Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist untersagt. Das Mindestalter für Beschäftigung darf nicht unter dem Alter der Beendigung der allgemeinen Schulpflicht liegen und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Grundlage sind die Bestimmungen der Vereinten Nationen sowie die jeweils nationalen gesetzlichen Regelungen.
Die Rechte von jugendlichen Arbeitsnehmern sind zu schützen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerpraktikanten, die jedoch nur leichte Tätigkeiten über einen eng begrenzten Zeitraum unter Aufsicht durchführen dürfen.
Umweltschutz
Die gesetzlichen nationalen und internationalen Vorgaben und Gesetze betreffend Umweltschutz sind einzuhalten.
Weyermann® und seine Lieferanten fördern größeres Umweltbewusstsein und unterstützen umweltbewusstes Handeln seiner Mitarbeiter.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Weyermann® Betriebsstätten und ist von allen Mitarbeitern/innen einzuhalten.
Weyermann® erwartet, dass dieser Verhaltenskodex auch von allen Weyermann® Lieferanten und Auftragnehmern angewandt und respektiert wird.
Sabine Weyermann
Thomas Kraus-Weyermann
Franziska Weyermann
-Geschäftsführung-
Mich. Weyermann® GmbH & Co. KG
Bamberg, den 01.01.2024